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AGB

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich benannt wird.
b) Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir trotz entgegenstehender AGB des Vertragspartners die Leistung an diesen vorbehaltslos erbringen.
c) Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit unseren Vertragspartnern, auch wenn sie bei Folgeverträgen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
d) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote, ob mündlich, oder in Text/Schriftform sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder beinhalten eine konkrete Annahmefrist.
b) Mit seiner Bestellung oder seinem Vertragsangebot gibt unser Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Grundlage dieser AGB ab, welches wir innerhalb von 2 Wochen nach Zugang durch eine Auftragsbestätigung in Textform, oder durch Lieferung bzw. Auftragsausführung annehmen können.
c) Alle unsere Angaben zum Vertragsgegenstand sind nur verbindlich, soweit dies in Textform ausdrücklich zugesichert wird. Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen sind in jedem Fall zulässig.
d) Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Abreden sind nicht verbindlich.

3. Lieferung

a) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bezeichnet werden.
b) Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens. Höhere Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern.
c) Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben. Die Versendungsgefahr trägt der Kunde.

4. Preise

a) Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“, d. h. etwaige Verpackungs-, Versicherungs-, Fracht-, oder sonstige Versandkosten sind nicht beinhaltet.
b) Unsere Preise sind Netto-Preise, d. h. die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.
c) Ein Skontoabzug ist nur bei entsprechender Vereinbarung in Textform möglich. Dies gilt auch für Verbraucher.
d) Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, sofern sich diese aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir darüber hinaus bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere, wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt und im Fall der Nichteinigung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn eine Lieferverzögerung vorliegt, für die wir verantwortlich sind.

5. Zahlung

a) Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Unser Vertragspartner gerät mit der Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Verbraucher beläuft sich die Frist auf 30 Tage.
b) Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
c) Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO berechnen.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware auch gegenüber Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mehr als 2 Wochen im Rückstand oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7. Sachmängelhaftung

I. Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir gegenüber Verbrauchern für Sachmängel:

a) auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen
auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Übergabe bzw. Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
b) Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, ist uns zusammen mit einer schriftlichen Erklärung zu übersenden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
c) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Bei einer Mangelrüge, die mehr als ein halbes Jahr nach Übergabe der Ware erfolgt, trägt der Kunde die volle Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.

II. Sofern unser Vertragspartner nicht Verbraucher ist, gilt folgendes:

a) Offenkundige Mängel müssen unter Einhaltung der Untersuchung-und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Sämtliche Mangelgewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab dem Erhalt der Ware.
c) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels, oder in Form der Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Sollte die Ware aufgrund Benutzung durch den Kunden abgenutzt/verschlissen sein, sind wir berechtigt, im entsprechenden Umfang den Minderung-bzw. Rückzahlungsbetrag zu kürzen.

III. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-
Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

IV. Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

8. Haftung

a) Wir haften auf Schadenersatz auch gegenüber Verbrauchern nur, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

b) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind unser Firmensitz in Wendlingen, es sei denn, anderes ist in Textform vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages, den wir mit einem Vertragspartner abschließen, unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt vielmehr eine solche Regelung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

11. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/odr finden. Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

B. Besondere Bestimmungen für Entsorgungsleistungen

Für Entsorgungsleistungen gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Nachweis über Gewicht

Wiegebelege sind nur gültig, wenn das Gewicht von geeichten Waagen festgestellt wurde. Sollte eine Eichung nicht nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, eine Wiegetoleranz von +/– 10% in Ansatz zu bringen.

2. Nachweis über Menge

Stückzahlen werden von unserem Personal ermittelt und sind unverzüglich nach Zählung zu beanstanden, ansonsten sind diese für beide Parteien verbindlich.

3. Nicht vereinbarte Leistungen

Sollten vertraglich nicht vereinbarte Leistungen erforderlich werden, insbesondere Ladetätigkeiten durch unsere Mitarbeiter, so sind wir berechtigt, diese Leistungen abzulehnen. Sollten die Leistungen durch unsere Mitarbeiter ausgeführt werden, so sind wir berechtigt, einen Stundenverrechnungssatz von 50,00 EURO zuzüglich Umsatzsteuer anzusetzen.

4. Liefermengen

Liefermengen sind – sofern nicht ausdrücklich vorbehalten – für beide Seiten verbindlich. Bei Liefermehrungen oder -minderungen sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen angemessen abzurechnen. Dies gilt auch bei Abholung durch die KURZ Karkassenhandel GmbH oder deren Subunternehmer.

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