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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (KURZ Karkassenhandel GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kurz-karkassenhandel.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

KURZ Karassenhandel GmbH
Heinrich-Otto-Str. 19
73240 Wendlingen

Téléphone : +49 7024/94180
Télécopieur : +49 7024/941820
Courrier électronique : info@kurz-karkassenhandel.de

https://kurz-karkassenhandel.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Alternativtexte für Bilder und Verlinkungen sind nicht durchgängig vorhanden oder nicht ausreichend beschreibend.

  • Untertitel oder Transkripte für eingebettete Videos fehlen.

  • Strukturierung von Überschriften und Inhalten entspricht nicht immer semantischen Standards.

  • Einzelne Animationen (z. B. Übergangseffekte) können als störend empfunden werden.

  • Inhalte in Leichter Sprache werden derzeit nicht angeboten.

  • Formularfelder enthalten keine durchgängige Beschriftung per Label-Tag.

  • Fehlermeldungen in Formularen sind nicht durchgängig verständlich kommuniziert.

  • Die HTML-Struktur weist vereinzelt semantische Mängel auf.

  • Die Nutzung mit Screenreadern ist in Teilen eingeschränkt.

  • Grafiken und visuelle Elemente können als störend empfunden werden.

  • Die Bedienung mit einer Tastatur kann in bestimmten Bereichen eingeschränkt sein (z. B. Menüführung).

  • Farbkontraste sind teilweise unzureichend, insbesondere bei Hover-Effekten und kleinen Schriftgrößen.

  • Nicht alle Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal angeboten (z. B. nur visuell).

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es auf dieser Website keine Abschnitte, für die eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht wird.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Meta-Beschreibungen für Verlinkungen und Bilder (werden sukzessive ergänzt)

  • Nutzung der Elementor Ally-Erweiterung zur Anpassung von Schrift, Kontrast und Farben

  • Allgemeine Kontaktmöglichkeit zur individuellen Unterstützung

Evaluationsmethode

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website erfolgte durch eine manuelle Sichtprüfung sowie unter Einsatz von automatisierten Tools (z. B. WAVE, Lighthouse), in Kombination mit der Nutzung des Elementor Ally Plugins zur Verbesserung der Tastaturnavigation.

Wir nehmen Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern gerne entgegen, um künftige Optimierungen gezielt umzusetzen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
Courrier électronique : poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.04.2025 überprüft.

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